AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der BEILHARZ-SECURITY®

 


Stand 19.11.2023

Die BEILHARZ-SECURITY® ist ein auf IT- und Sicherheitsconsulting spezialisiertes Unternehmen. Die Beratungsleistungen beim Anbieten und Erstellen von IT- und Sicherheitslösungen geschieht nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

1. Beratungsleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen erbracht; auf deren Grundlage werden auch Kosten-Nutzen-Einschätzungen für den Einsatz der IT- u. Sicherheitslösung, insbesondere der notwendigen Zusammensetzung der Hard- und Software vorgenommen. Eine rechtliche, steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung ist damit nicht verbunden. 

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass BEILHARZ-SECURITY® sämtliche relevanten Informationen zugänglich gemacht werden, die für die Beratungsleistung erforderlich sind oder von BEILHARZ-SECURITY® als erforderlich angesehen werden. 

2. BEILHARZ-SECURITY® verpflichtet sich, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter zu schützen. Dies gilt auch für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse anderer Firmen, die der BEILHARZ-SECURITY® im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt geworden sind. 

Soweit der BEILHARZ-SECURITY® bei der Durchführung dieses Vertrages Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, wird BEILHARZ-SECURITY® diese ebenfalls streng vertraulich behandeln und ausschließlich zur Erfüllung der geforderten Beratungsleistungen verwenden. Die Unterlagen werden nach Abschluss der Beratungsleistung dem Kunden unverzüglich ausgehändigt. 

Sofern der Kunde für die Beratungsleistung eine gesonderte Vergütung zu zahlen hat, steht BEILHARZ-SECURITY® ein Zurückbehaltungsrecht an den Unterlagen bis zum vollständigen Ausgleich der Vergütung durch den Kunden zu.

3. Ist zwischen dem Kunden und BEILHARZ-SECURITY® eine Vergütung vereinbart, gelten die nachfolgenden Absätze:

Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 

Im Verzugsfalle ist BEILHARZ-SECURITY® berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber BEILHARZ-SECURITY® nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 

Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden aus anderen, als aus auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen. 

4. Die BEILHARZ-SECURITY® haftet unbeschränkt für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und nach den gesetzlichen Vorschriften. 

Die BEILHARZ-SECURITY® haftet im Übrigen für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht) und dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit gemäß des vorangegangenen Absatzes ist summenmäßig auf € 3.000 beschränkt. 

5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsgegenstand, auch dann, wenn BEILHARZ-SECURITY® diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Einbeziehungen der Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter durch schlüssiges Handeln sind ausgeschlossen, insbesondere werden durch die Annahme von Lieferungen oder Leistungen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. 

6. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Aufhebung oder Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Sofern Schriftform vereinbart ist, genügen elektronische oder Textform dieser nicht.

Mitarbeiter der BEILHARZ-SECURITY® sind zum Abschluss/Änderung oder Aufhebung vertraglicher Vereinbarungen nicht berechtigt. Eine von dem im Auftragsformular und den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung kann BEILHARZ-SECURITY® daher nur gegen sich gelten lassen, wenn diese durch die gesetzlichen Vertreter der BEILHARZ-SECURITY® schriftlich bestätigt wurde.

Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN- Kaufrecht.

Als Gerichtsstand für sämtliche aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sich ergebenden Streitigkeiten wird der Sitz der BEILHARZ-SECURITY® vereinbart. 


Copyright ©  2005 - 2024 by Beilharz-Security®. Alle Rechte vorbehalten.

Druckversion | Sitemap
© Rüdiger Beilharz